FAQ

FAQ´s - Frequently Asked Questions

Auf dieser Seite fassen wir für Sie die am häufigsten gestellten Fragen noch einmal zusammen.
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Sollten Fragen noch unbeantwortet geblieben sein, dann lassen Sie uns Ihre Nachricht bitte über das Kontaktformular zukommen.

Anfahrt PKW:

Sie erreichen das EventZentrum Strohofer in Geiselwind bequem über die A 3 Würzburg-Nürnberg, Ausfahrt 76 Geiselwind. Fahren Sie an der Ausfahrt links und biegen Sie nach 400 m rechts in die Scheinfelder Straße ein.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Der nächstgelegene Bahnhof in Kitzingen ist im ÖPNV Nürnberg und Würzburg integriert. Alternativ können Sie sich auch über Mitfahrzentrale.de organisieren.

Parken/Campen

Am EventZentrum Strohofer stehen große Parkflächen für PKW´s zur Verfügung. Mit dem Camper oder Wohnmobil parkt man am besten auf dem Rasthof-Parkplatz. Die Parkgebühr für Camper beträgt 12,00 €/Nacht, wovon 7,00 €  in unserem Restaurant, Metzgerei oder Lilly´s Bistro zum Verzehr einlösbar sind. Stromanschluss steht nicht zur Verfügung.

Parken/Campen bei Festivals

Bei unseren Festivals stellen wir große Parkflächen für PKW´s und weitläufige Wiesenflächen zum Zelten zur Verfügung. Campingberechtigt sind nur Inhaber eines gültigen Festivaltickes für die jeweilige Veranstaltung. Eine etwaige Campinggebühr ist bei Einfahrt in den CampGround zu entrichten. Eine Platzreservierung ist nicht möglich. Für Wohnmobile sind extra Stellflächen ausgewiesen. Stromanschluss ist nicht möglich! Bitte befolgen Sie hier die Anweisungen der Ordner.
Alle Informationen zum Festival-Camping finden Sie auf der jeweiligen Festival-Website. 

Bitte beachten Sie die Zeltplatzordnung !

Bild- und Tonaufnahmen:

Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erhält der Veranstalter von dem Besucher ohne besondere Vergütung das Recht, Bild-/Ton-Aufnahmen herzustellen, zu senden oder senden zu lassen, sowie diese selbst oder durch Dritte auszustrahlen und zu audiovisuellen/Print-Zwecken zu nutzen.

Sanitäre Anlagen:

Auf dem gesamten Gelände stehen mobile und fest installierte WC´s und Duschen zur Verfügung (teilweise kostenpflichtig).

Besucher mit Behinderung:

Bei Besuchern mit Behinderung (100 % bei Vorlage des Behindertenausweises) gewähren wir für die Begleitperson freien Eintritt. Sanitäre Einrichtungen für Rollstuhlfahrer sind vorhanden. Bei Konzerten bieten wir meist exponierte Stellen für Rollstuhlfahrer. Bitte wenden Sie sich an unsere Securitys, sie helfen Ihnen gerne weiter.

Sicherheitspersonal:

Bei den Veranstaltungen sind  Securitys im Einsatz. Sie sind für Sie da und helfen bei Fragen und Problemen gerne weiter. Sie sorgen für ein friedliches und reibungsloses Festival. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

Glasflaschen verboten:

Aus Sicherheitsgründen sind Glasflaschen und Gegenstände aus Glas auf dem gesamten CampGround verboten. Dies dient der Sicherheit aller, da durch Glasscherben ein Verletzungsrisiko besteht.

Grillen auf den CampGrounds:

Grillen ist (außer bei Waldbrandgefahr) auf den CampGrounds möglich. Dabei sind handelsübliche Grills zu verwenden, die einen ausreichenden Abstand zwischen Untergrund und Glutschale gewährleisten, damit die Grasnarbe nicht beschädigt wird. Auf dem Boden stehende Feuertöpfe oder offene Lagerfeuer sind grundsätzlich verboten. Funkenflug ist zu  vermeiden.

Waldbrandgefahr:

Bei hoher Waldbrandgefahr ist Grillen, offenes Feuer und Rauchen auf allen CampGrounds verboten. Grillen ist somit nur am befestigten Grillplatz unter Aufsicht gestattet! Bitte hier die jeweiligen Anweisungen beachten.

Für Elektro-Grills, Kocher und Stromgeneratoren gilt:

Geräte müssen den VDE-Vorschriften entsprechen und dürfen nur unter Aufsicht betrieben werden. Geräte sind auf nicht brennbaren, wärmebeständigen Unterlagen so abzustellen, dass auch bei übermäßiger Erwärmung in der Nähe befindliche brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können. Lärmbelästigungen sind zu vermeiden, die Nachtruhe ist einzuhalten. (Auszug aus dem Bescheid des Marktes Geiselwind)

Verpflegung bei den Festivals:

Bei unseren Festivals und Veranstaltungen sorgen wir auch für Ihr leibliches Wohl. Restaurant, Grill- und Essensstände, Getränkestände und Bars sind auf dem Eventgelände, sowie die Eventhallen-Küche. Grillzubehör und gekühlte Getränke finden Sie in unseren Tankstellen-Shops. In unserer Metzgerei bieten wir Ihnen leckere Grillspezialitäten.

Rauchverbot:

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen herrscht in allen gastronomischen Bereichen sowie bei den Konzertveranstaltungen in den Hallen Rauchverbot.

Tickets und Merchandise für unsere Veranstaltungen:

Die Tickets für unsere Veranstaltungen erhalten Sie
• E-Tickets auf VIVENU.com
• Teilweise über unseren Online-Shop http://www.shop.eventzentrum-strohofer.de 
• Über den Button "Tickets" beim jeweiligen Festival

Kartenzahlung und Geldautomaten:

Wir akzeptieren alle gängigen Kreditkarten in den Shell-Shops. Geldautomaten finden Sie in den Tankstellen-Shops (0 – 24 Uhr geöffnet).

Lageplan

Strohofer Lageplan 2014 670

Lageplan zum Download

 

Was ist wo:

Links von der Scheinfelder Straße Rechts von der Scheinfelder Straße
• Eventgelände mit EventHalle • TOTAL Tankstelle mit Shop
• MusicHall • EC-Geldautomat
• Burger King Restaurant • Toni´s Restaurant
• Shell Tankstelle mit Gasstation und Shop • Metzgerei Strohofer
• EC-Geldautomat • Lilly´s Bistro
• Hotel Strohofer • Ladestationen
• TagungsZentrum  
• Mercedes Benz Werkstatt (Reparatur aller Marken)  
• Autobahnkirche "Licht auf unserem Weg" & Engelweg  

Zeltplatzordnung

Autohof Strohofer GmbH, 96160 Geiselwind, Tel. 09556-18 181

Die Besucher erklären sich mit Benutzung des Zelt-, Park und Festplatzes mit der Platzordnung einverstanden. Diese Platzordnung resultiert aus den Genehmigungsbescheiden und ist von allen Besuchern einzuhalten.

Bitte beachten Sie auch die bei dem jeweiligen Festival ausgeschriebene Zeltplatzordnung. Vielen Dank

1.) Es dürfen nur diejenigen Personen die Zeltmöglichkeiten benutzen, die im Besitz einer gültigen Festival-/Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung sind. Diese ist vor Betreten des Platzes zu kaufen. Die Gebühr für Zelten, Parken etc. ist ebenfalls vor Betreten zu entrichten. Der ausgestellte Zelt- und Parkausweis ist gut sichtbar an der PKW-Windschutzscheibe anzubringen.

2.) Es wird vom Veranstalter des Festivals keine Haftung für Sach- und Körperschäden übernommen. Die Benutzung des Zeltplatzes ist auf eigene Gefahr. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung oder Reservierung eines bestimmten Platzes. Für Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeuges und/oder dessen Inhalt wird keine Haftung übernommen. Der Zelt- und Parkplatz ist nicht bewacht.

3.) Der Fahrzeugführer haftet für die ihn begleitenden Personen.

4.) Offenes und unverwahrtes Feuer ist grundsätzlich verboten. Beim Grillen ist auf ausreichenden Abstand der Grillschale zur Grasnarbe zu achten. Funkenflug ist zu vermeiden. Bei bestehender Waldbrandgefahr ist das Grillen grundsätzlich verboten.
Für Elektrogrills, Campingkocher, Stromgeneratoren usw. gilt: Geräte müssen den VDE-Vorschriften entsprechen und dürfen nur unter Aufsicht betrieben werden. Geräte sind auf nicht brennbaren, wärmebeständigen Unterlagen so abzustellen, dass auch bei übermäßiger Erwärmung in der Nähe befindliche brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können. Selbstverständlich dürfen Generatoren nicht in Hecken/Wald betrieben/abgestellt werden. Lärmbelästigungen sind zu vermeiden, die Nachtruhe ist einzuhalten. (Auszug aus dem Bescheid des Marktes Geiselwind, Änderungen vorbehalten).

5.) Dem Ordnungspersonal ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung erfolgt ein Verweis vom Zeltplatz. Eventuelle Abschleppkosten gehen zu Lasten des Campers.

6.) Der Zelt- und Parkplatz ist sauber und ordentlich zu halten und ebenso sauber zu verlassen. Bitte sammeln Sie Ihren Müll in den ausgegebenen oder eigenen Müllsäcken und bringen Sie diese zu den Sammelstellen. Löcher für Fahnenstangen, Lagerfeuer etc. in Wiesen und Asphalt sind nicht gestattet. Beschädigungen werden mit Bußgeld geahndet und führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.

7.) Es dürfen keine Abwässer, insbesondere von Wohnmobilen, in den Boden sickern. Gefahrgutladungen sind auf dem Zelt- und Festplatz nicht gestattet. Verursachte Schäden sind unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen.

8.) Umzäunungen dürfen nicht, auch nicht teilweise, entfernt werden. Zum Schutz der Natur und der Tiere ist ein Eindringen in die Wälder nicht gestattet.

9.) Hunde sind bei den Großveranstlatungen und Festivals nicht gestattet. So ein Event stellt für Hundenasen und -ohren eine extreme Belastung dar. Bitte schützen Sie Ihr Tier und auch die anderen Gäste und lassen Sie Ihren Hund zu Hause.

10.) Lärmbelästigung anderer Gäste ist zu vermeiden. Musikanlagen sind nur in reduzierter Zeltlautstärke gestattet. Lautsprecheranlagen sind verboten. Eine ungestörte Nachtruhe ist einzuhalten (22 – 06 Uhr).

11.) Der Verkauf von Speisen, Getränken und anderem ist grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlung ist ein entsprechendes Strafgeld an den Veranstalter zur entrichten, jedoch mindestens 500 €. Es erfolgt der sofortige Verweis vom Zelt- und Parkplatz ohne Rückforderungsansprüche.

12.) Es darf nur an dem zugewiesenen Platz gezeltet/geparkt werden. Rettungswege, Fahrwege und Gehsteige sind freizuhalten. Der Veranstalter ist berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Benutzers umzustellen.

13.) Die salvatorische Klausel gilt als vereinbart.

Sanitäre Anlagen wie Duschen, Waschräume und WC´s können benutzt werden. Bitte verlassen Sie diese Einrichtungen so sauber, wie Sie sie auch vorzufinden wünschen.

Die Platzordnung resultiert aus den Genehmigungsbescheiden der Behörden. Die erhobene Gebühr wird für die Rekultivierung der Grünflächen, die Bereitstellung der WC´s etc., sowie für die Trennung und Beseitigung des Mülls benötigt.

Wir bitten um Ihr Verständnis, sowie um Ihren Beitrag zum Umwelt- und Tierschutz und zu einem harmonischen Festival. Vielen Dank.

Autohof Strohofer GmbH – EventZentrum

Darts-Meisterschaften: Übernachtung & Camping

Übernachtung im Hotel Strohofer

Bitte richten Sie Ihre Reservierungsanfrage direkt an unser Team an der Rezeption unter rezeption@hotel-strohofer.de oder telefonisch an 0 95 56 - 18 600. Falls unser Hotel bereits ausgebucht sein sollte, finden Sie hier eine Liste mit Hotels und Pensionen in Geiselwind und Umland: Hotelliste zum Download 
Im Sommer stehen für Gruppenübernachtungen auch unsere Mannschaftshäuser auf dem Gelände zur Verfügung. Verfügbarkeit und Preis auf Anfrage Übernachtung

Zelten, Wohnmobil & Camper

Zelten und Camping ist auf unserem großzügigen CampGround direkt an der EventHalle möglich. Die Gebühr beträgt 10,00 € pro Fahrzeug, 20,00 € pro WoMo und 15,00 € pro Person, gültig für das ganze Dart-Wochenende. WoMo Stellplatz unter der Halle 40,00 € (solange Plätze verfügbar). Stromanschluss ist nicht möglich! Anreise zu den Darts-Veranstaltungen jeweils ab Donnerstag 13 Uhr. Kein Vorverkauf, die Gebühr ist bei Einfahrt in den CampGround direkt vor Ort zu entrichten.

Das alles finden Sie hier am Autohof Strohofer:

Restaurant Strohofer: Täglich geöffnet, durchgehend warme Küche

Metzgerei Strohofer: Wurst- und Grillwaren können vorbestellt und dann bis 22 Uhr (gekühlt) abgeholt werden.

Burger King Strohofer: Frühstück, leckere Whopper-Menues

Übernachtung: Hotel Strohofer und Mannschaftsräume (auf Anfrage) 

2 Tankstellen-Shops: 0 - 24 Uhr durchgehend geöffnet mit Backshop, Snacks, gekühlten Getränken und allerlei Festival-Bedarf

Sanitäre Einrichtungen: Auf dem gesamten Gelände stehen mobile und fest installierte WC´s und Duschen zur Verfügung (teilweise kostenpflichtig).

Duschen: im Rasthof (an der TOTAL-Tankstelle) gebührenpflichtig

Autowäsche: Waschanlage und SB

Autoreparatur: Werkstatt

Autobahnkirche: Durchgehend geöffnet

Gesetzliche Bestimmungen für die Erziehungsbeauftragung

Bei unseren Veranstaltungen unterliegen wir dem "Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit" (JÖSchG):

Es gelten daher folgende gesetzliche Bestimmungen:

• Kinder unter 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern) besuchen.

• Jugendliche mit 16 und 17 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten, erwachsenen Begleitperson besuchen.

Dafür ist das "Formular zur Erziehungsbeauftragung" gesondert für jede Veranstaltung von den Eltern des/der Jugendlichen auszufüllen und zu unterschreiben. Die erziehungsbeauftragte Person muss zusammen mit dem/den Jugendlichen durch die Einlasskontrolle, das Formular unaufgefordert vorzeigen und sich ausweisen. Eine erziehungsbeauftragte Person darf maximal 2 Jugendliche betreuen.

Die erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und über erzieherische Kompetenz verfügen, um dem Jugendlichen auch Grenzen setzen zu können, vor allem hinsichtlich Alkoholkonsum. Die erziehungsbeauftragte Person muss während der gesamten Veranstaltung anwesend sein.

Auch Eltern, die ihre eigenen Kinder beaufsichtigen, müssen als Nachweis für uns eine Erziehungsbeauftragung ausfüllen und mitbringen. Unter Erziehungsbeauftragte/r im Formular einfach „Mutter/Vater/Eltern selbst“ eintragen.

Änderungen vorbehalten, z. B. bei Veranstaltungen mit "Einlass ab 18 Jahren". Bitte beachten Sie die jeweiligen Veranstaltungs-Websites.

Formular zur Erziehungsbeauftragung