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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen VW & AUDI Days 2012 in Geiselwind

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und seine Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen übernehmen gegenüber den Besuchern der Veranstaltung keine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden aller Art und deren Folgen, soweit diese nicht durch grobes Verschulden oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Veranstalters entstanden sind. Bei der Verletzung von Haupt- bzw.  vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Für alle Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis max. 100T€.

Zufahrt zum Eventgelände nur für Fahrzeuge der Marken VW & AUDI und anderen Marken des Konzerns. Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge von Fremdmarken und Motorräder sind in der Nähe des Geländes vorhanden.
 
Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt die StVO und StVZO.

Das Einbringen von nicht zugelassenen Fahrzeugen per Hänger zur Ausstellung ist möglich. Das Befahren des Geländes mit nicht zugelassenen, nicht versicherten, technisch mangelhaften und unsicheren Fahrzeugen und auch Pocketbikes, Motorrädern und Quads ist verboten.
 
Auf dem Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit.

Das Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss ist untersagt.

BurnOuts sind auf dem gesamten Gelände verboten (außer BurnOutZone)

Von 22:00 - 08:00 Uhr gilt Fahrverbot und Nachtruhe

Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.

Das Gelände ist sauber zu halten. Jeder Fahrzeugführer erhält bei Einfahrt einen leeren Müllsack mit Pfandmarke gegen eine Pfandgebühr in Höhe von 5,- €. Gegen Rückgabe des ganz/teilweise gefüllten Müllsacks nach dem Festival erhält der Fahrzeugführer das Müllpfand zurück.
 
Der Umgang mit offenem Feuer ist untersagt.
 
Alle Teilnehmer/Besucher erklären sich bereit, sich und/oder ihr Fahrzeug filmen/fotografieren zu lassen und sind mit der Veröffentlichung einverstanden.
 
Falsche Angaben führen zum Ausschluss von der Bewertung. Die Bewertung erfolgt in der neuen Ausstellungs/ Bewertungshalle. Wer sich nicht rechtzeitig zur Fahrzeugbewertung einfindet, verliert den Anspruch auf Bewertung.

Die salvatorische Klausel gilt als vereinbart. Weiterhin gelten die AGB´s der Autohof Strohofer GmbH (Aushang an der Kasse).

Geiselwind, 10.07.2012 - Der Veranstalter
 
 

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